Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den Vereinigten Arabischen Emiraten
CBBL Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai) Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law, Dubai
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Dubai


Beendigung von Arbeitsverträgen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwälten in Dubai, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, und Frau Rechtsanwältin Sophie Greiner, s.greiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +971 - 4 - 443 3013, www.mideastlaw.de

Wesentliche Hinweise zum geltenden Recht bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen im privaten Sektor in den VAE

Seit dem 02.02.2022 gilt in den VAE ein neues Arbeitsrecht (Law No. 33 of 2021), welches nach mehr als 40 Jahren das alte Arbeitsgesetz (Law No. 8 of 1980) ablöst und weitreichende Änderungen mit sich bringt.

  1. Überblick über das in den VAE geltende Arbeitsrecht
  2. Modernisierung des Arbeitsrechts in den VAE durch das Gesetz Law No. 33 of 2021
  3. Abschaffung unbefristeter Arbeitsverträge in den VAE
  4. Beendigung von befristeten Verträgen in den VAE
  5. Zahlungsansprüche bei Beendigung von Arbeitsverträgen in den VAE
  6. Sonstige Rechte des Arbeitnehmers in den VAE
  7. Statusänderungen des Arbeitgebers in den VAE
  8. Wettbewerbsverbote in den VAE
  9. Aus der Kündigung resultierende Streitigkeiten in den VAE

1. Überblick über das in den VAE geltende Arbeitsrecht

Die Rechtslage bei der Beendigung von Arbeitsverträgen in den VAE wird gelegentlich dadurch komplex, dass es in den verschiedenen Emiraten ganze 47 Freihandelszonen gibt, die teilweise selbstständige Regeln zum Bereich des Arbeitsrechts erlassen haben.

Dieser Beitrag beschränkt sich auf die Regeln des Bundesarbeitsrechts. Es gilt überall in den VAE, mit Ausnahme der Freihandelszonen Dubai International Finance Centre (DIFC) und Abu Dhabi Global Market (ADGM), welche im Bereich des Arbeitsrechts eigene Rechtsordnungen erlassen haben, die exklusiv für diese Zonen und anstelle des Bundesarbeitsrechts gelten. Das Bundesarbeitsrecht gilt in allen 7 Emiraten für alle in den VAE tätigen Arbeitnehmer im privaten Sektor – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat – gleichermaßen. Es geht im Zweifel allen von den übrigen Freihandelszonen erlassenen Regeln vor. Insbesondere Rechtmäßigkeit und Folgen der Beendigung eines Arbeitsvertrages werden im Wesentlichen durch das Bundesarbeitsgesetz (im Folgenden „Arbeitsrecht“) geregelt.

2. Modernisierung des Arbeitsrechts in den VAE durch das Gesetz Law No. 33 of 2021

Seit dem 02.02.2022 gilt in den VAE ein neues Arbeitsrecht. Vor diesem Datum abgeschlossene Arbeitsverträge müssen hieran bis zum 01.02.2023 angepasst werden. Es bleibt jedoch möglich, die Beibehaltung einiger Klauseln aus dem alten Arbeitsrecht zu vereinbaren.

Das neue Arbeitsrecht der VAE sieht unter anderem weitereichende Änderungen im Bereich Probezeit, Urlaub, Kündigung, Teilzeit, Mutterschaft, Homeoffice und Werktage vor. Dieser Beitrag beleuchtet die Auswirkungen auf die Beendigung von Arbeitsverträgen in den VAE.

3. Abschaffung unbefristeter Arbeitsverträge in den VAE

Wo unbefristete Arbeitsverträge nach dem alten Arbeitsrecht die Norm waren, sieht das neue Arbeitsrecht diese nunmehr allerdings nicht mehr vor. Möglich sind nach Artikel 68 in Verbindung mit Artikel 8 des neuen Arbeitsrechts nur noch befristete Arbeitsverträge mit einer Höchstdauer von 3 Jahren, die nach Ablauf des Zeitraums (mehrmals) bis zu maximal 3 Jahre erneuert oder verlängert werden können. In der Gesetzesbegründung wird als Grund für die Abschaffung der unbefristeten Verträge die Flexibilisierung und die Nachhaltigkeit des Arbeitsmarktes, sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der VAE als Lebens- und Arbeitsort genannt.

Die bis zum 01.02.2023 noch geltenden unbefristeten Arbeitsverträge können durch Aufhebungsvertrag, Tod bzw. vollständige Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder Kündigung enden. Ist letzteres der Fall, ist das Arbeitsverhältnis sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündbar.

a) Ordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags in den VAE bis zum 01.02.2023

Bei einer ordentlichen Kündigung bis zum 01.02.2023 sind folgende Kündigungsfristen zu beachten:

  • Bei Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers unter 5 Jahre: 30 Tage
  • Bei Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers über 5 Jahre: 60 Tage
  • Bei Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers über 10 Jahre: 90 Tage

Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer seine Arbeit weiter ordnungsgemäß zu erbringen und er erhält hierfür weiter den zuletzt bezogenen Lohn.

b) Außerordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags in den VAE bis zum 01.02.2023

Auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung unbefristeter Verträge bleibt bis zum 01.02.2023 bestehen.

Für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber muss ein Fall schwerer Verfehlung im Sinne des Artikels 44 durch den Arbeitnehmer vorliegen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn:

  • der Arbeitnehmer einen Fehler begeht, der dem Arbeitgeber einen groben materiellen Schaden zufügt oder er das Eigentum des Arbeitgebers vorsätzlich beschädigt
  • der Arbeitnehmer ein Arbeitsgeheimnis im Zusammenhang mit gewerblichem oder geistigem Eigentum preisgibt und dem Arbeitgeber hierdurch ein Schaden entsteht
  • der Arbeitnehmer während der Arbeit den Arbeitgeber, den verantwortlichen Vorgesetzten oder Kollegen verbal, physisch oder in anderer Weise tätlich angreift

Kündigt hingegen der Arbeitnehmer fristlos, kann er dies nur nach den in Artikel 45 des neuen Arbeitsrechts abschließend aufgezählten Gründen tun, welche unter anderem sind:

  • Der Arbeitgeber verletzt seine vertraglich festgelegten Pflichten oder solche des neuen Arbeitsrechts;
  • Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz angegriffen oder ihn belästigt;
  • Es besteht eine ernste Gefahr am Arbeitsplatz, die die Sicherheit oder Gesundheit des Arbeitnehmers bedroht und der Arbeitgeber hat keine Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr ergriffen;
  • Einem Arbeitnehmer wird ohne seine Zustimmung eine Arbeit zugewiesen, die sich grundlegend von der im Arbeitsvertrag festgelegten Tätigkeit unterscheidet.

4. Beendigung von befristeten Verträgen in den VAE

Ab dem 01.02.2023 ist der befristete Arbeitsvertrag (auch als „Vertrag mit fester Laufzeit“ bezeichnet) die einzig gültige Vertragsform. Dessen Beendigungsgründe sind in Artikel 42 des neuen Arbeitsrechts geregelt.

a) Beendigung durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer

In der Regel enden Zeitarbeitsverträge mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Die Vertragsdauer muss dabei im Vertrag explizit geregelt sein. Zeitarbeitsverträge können allerdings sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend verlängert werden.

b) Beendigung durch Aufhebungsvertrag, Tod oder vollständige Arbeitsunfähigkeit

aa) Durch Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn die Zustimmung des Arbeitnehmers zum Aufhebungsvertrag schriftlich erfolgt. Im Übrigen darf ein solcher Aufhebungsvertrag arbeitsgesetzliche Bestimmungen zum Schutze des Arbeitnehmers nicht umgehen oder außer Kraft setzen.

bb) Durch Tod oder vollständige Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Bei Tod des Arbeitnehmers oder vollständiger Arbeitsunfähigkeit endet der Arbeitsvertrag ebenfalls. Die vollständige Arbeitsunfähigkeit ist durch ein medizinisches Gutachten festzustellen; bei lediglich teilweiser Unfähigkeit kommt eine Beschäftigungsänderung in Betracht, soweit der betroffene Arbeitnehmer dies beantragt.

Der Tod des Arbeitgebers hingegen hat auf den Fortbestand des Arbeitsvertrages in der Regel keine Auswirkung. Etwas anderes gilt nur, soweit der Hauptgegenstand des Vertrages einen direkten Bezug zum Arbeitgeber hat. Bei Unternehmen als Arbeitgebern ist dies regelmäßig nicht der Fall.

c) Beendigung durch Kündigung

aa) Beendigung des befristeten Vertrags durch ordentliche Kündigung in den VAE

Das Recht zur Kündigung von befristeten Arbeitsverträgen kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer nur dann erfolgen, wenn ein berechtigter Grund (sog. legitimate reason) vorliegt. Dies ist nach Artikel 43 in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen (Cabinet Resolution No. 1) nur in zwei Fällen zu bejahen:

  • Es liegt ein Gerichtsbeschluss vor, wonach der Arbeitgeber bankrott oder zahlungsunfähig ist
  • Es liegt eine Entscheidung der zuständigen Behörden der VAE vor, wonach der Arbeitgeber aus außergewöhnlichen wirtschaftlichen Gründen, die sich seinem Einfluss entziehen, nicht in der Lage ist, die Tätigkeit fortzusetzen

Es ist zudem eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen (und höchstens 90 Tagen) zu beachten, falls im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer seine Arbeit weiter ordnungsgemäß zu erbringen und er erhält hierfür weiter den zuletzt bezogenen Lohn.

bb) Beendigung des befristeten Vertrags durch außerordentliche Kündigung in den VAE

Mit dem neuen Arbeitsrecht ist nun auch eine außerordentliche Kündigung befristeter Arbeitsverträge möglich. Die oben (unter 3. (2) Außerordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages in den VAE bis zum 01.02.2023) genannten Gründe gelten auch hier.

cc) Sonderfall: Beendigung des befristeten Vertrags während der Probezeit in den VAE

In Artikel 9 sieht das neue Arbeitsrecht nunmehr eine für den Arbeitgeber zu beachtende Mindestkündigungsfrist von 14 Tagen vor, falls die Kündigung während der Probezeit erfolgt.

Das Gesetz sieht für den Arbeitnehmer während der Probezeit zwei verschiedene Fristen vor:

  • Der Arbeitnehmer möchte zu einem anderen Arbeitgeber in den VAE wechseln: Kündigungsfrist von 1 Monat
  • Der Arbeitnehmer beabsichtigt, die VAE gänzlich zu verlassen: Kündigungsfrist von 14 Tagen

Hält sich ein Arbeitnehmer nicht an diese Bestimmungen, wird er mit einem Arbeitsverbot von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Ausreise belegt.

5. Zahlungsansprüche bei Beendigung von Arbeitsverträgen in den VAE

Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverträges durch den Arbeitgeber stehen dem Arbeitnehmer unter Umständen mehrere Ansprüche zu. Alle dem Arbeitnehmer zustehenden Zahlungen hat der Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen nach dem Beendigungsdatum zu leisten.

a) Gesetzlicher Abfindungsanspruch

Zur Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein gesetzlicher Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers (sog. severence pay oder end of service gratuity) besteht, ist gem. Artikel 51 des neuen Arbeitsrechts danach zu unterscheiden, ob es sich um einen inländischen oder einen ausländischen Arbeitnehmer handelt. In beiden Fällen kann der Abfindungsanspruch auch dann nicht ausgeschlossen werden, wenn es der Arbeitnehmer ist, der kündigt.

Der gesetzliche Abfindungsanspruch des inländischen Arbeitnehmers richtet sich nach Artikel 26 des Gesetzes Law No. 10 of 2017. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsvertrag ununterbrochen mindestens ein Jahr bestand. Die Abfindung wird auf der Grundlage von 14 Tageslöhnen für jedes Jahr berechnet.

Was den gesetzlichen Abfindungsanspruch eines ausländischen Arbeitnehmers in den VAE angeht, entsteht ein solcher nur, soweit das Arbeitsverhältnis wenigstens ein Jahr bestand. Soweit vertraglich nichts Vorteilhafteres für den Arbeitnehmer geregelt ist, steht ihm gesetzlich eine Abfindung von 21 Tagen Lohn für jedes Arbeitsjahr für die ersten fünf Jahre, sowie 30 Tage Lohn für jedes weitere Jahr zu. Für ein angefangenes Arbeitsjahr steht dem Arbeitnehmer eine anteilige Abfindung im Hinblick auf die abgeleistete Arbeitszeit zu. Die gesetzliche Höchstabfindungssumme ist allerdings auf zwei Jahresgehälter begrenzt. Zur Berechnung der Abfindungshöhe werden Sachleistungen sowie die landesweit üblichen Miet-, Transport-, Reise-, Erziehungs- und sonstigen Zuschüsse nicht berücksichtigt. Im Übrigen ist Berechnungsgrundlage für die Abfindung das Gehalt, das dem Arbeitnehmer zuletzt rechtlich zustand. Bei der Auszahlung der Abfindung kann der Arbeitgeber etwa vom Arbeitnehmer geschuldete Zahlungen im Sinne des Artikels 25 des neuen Arbeitsrechts in Abzug bringen.

b) Entschädigungsanspruch bei willkürlicher Entlassung

Dem Arbeitnehmer steht neben der Abfindung gem. Artikel 47 des neuen Arbeitsrechts gegebenenfalls auch ein Entschädigungsanspruch (sog. fair compensation) aufgrund willkürlicher Entlassung zu. Die Höhe der Entschädigung liegt dabei im Ermessen des Gerichts und kann bis zu drei Monatsgehälter betragen. Als willkürlich wird eine Entlassung dabei immer dann angesehen, wenn der Entlassungsgrund nicht im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Die Gerichte in den VAE entscheiden hierbei erfahrungsgemäß im Zweifel oft zugunsten des Arbeitnehmers.

c) Entschädigungsanspruch bei Nichtwahrung der Kündigungsfrist

Wahrt der Arbeitgeber im Falle einer ordentlichen Kündigung die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist nicht, steht dem Arbeitnehmer gem. Artikel 43 des neuen Arbeitsrechts ein Entschädigungsanspruch (sog. notice period allowance) zu. Dies ist auch dann der Fall, wenn ihm kein Schaden entstanden ist. Die Entschädigungshöhe entspricht dem Lohn des Arbeitnehmers, den er während der (verbleibenden) gesetzlichen Kündigungsfrist erhalten hätte.

d) Anspruch auf Kostenübernahme für die Rückkehr in die Heimat

Schließlich steht im Falle eines ausländischen Arbeitnehmers diesem nach Artikel 13 des neuen Arbeitsrechts auch noch ein Anspruch auf Kostenübernahme für die Rückkehr in die Heimat auf Kosten des Arbeitgebers zu, es sei denn

  • er beginnt in den VAE ein neues Arbeitsverhältnis
  • die Aufhebung des Arbeitsvertrages ist ihm zuzuschreiben und er verfügt über ausreichende Mittel, die Rückkehr selbst zu bezahlen

Der Anspruch wird auf Basis des zuletzt gezahlten Grundgehalts berechnet.

Je nach Ausgestaltung des Arbeitsvertrages oder bestehender betrieblicher Vereinbarungen kann der Anspruch auch die Kosten für die Rückkehr der Familie, den Rücktransport von Vermögensgegenständen u.ä. umfassen. Soweit eine Dienstwohnung Bestandteil des Arbeitsvertrages war, muss der Arbeitnehmer diese innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende verlassen.

6. Sonstige Rechte des Arbeitnehmers in den VAE

Soweit beantragt, muss der Arbeitgeber gem. Artikel 13 des neuen Arbeitsrechts dem Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsvertrages eine Arbeitsbescheinigung ausstellen, die neben dem Eintritts- und Austrittsdatum die Dauer der Beschäftigung, die Art der erbrachten Arbeit und das letzte Arbeitsentgelt ausweisen soll. Etwaige Zeugnisse und dem Arbeitnehmer gehörende Arbeitsmittel sind dem Arbeitnehmer bei Vertragsende zurückzugeben.

7. Statusänderungen des Arbeitgebers in den VAE

Soweit sich die Unternehmensstruktur des Arbeitgebers oder dessen rechtlicher Status (einschließlich der Eigentumsverhältnisse) ändern und dadurch ein neuer Arbeitgeber hinzu- oder eintritt, hat dies auf den Fortbestand von Arbeitsverträgen grundsätzlich keinen Einfluss. Der Arbeitsvertrag bleibt fortlaufend bestehen, d.h. etwaige Abfindungsansprüche wachsen weiter an.

8. Wettbewerbsverbote in den VAE

Nach Artikel 10 des neuen Arbeitsrechts müssen Wettbewerbsverbotsklauseln in Bezug auf Zeit, Ort und Art der Arbeit im Arbeitsvertrag spezifiziert werden. Zudem kann ein Wettbewerbsverbot nicht über zwei Jahre ab Vertragsende hinaus bestehen.

9. Aus der Kündigung resultierende Streitigkeiten in den VAE

Resultieren aus der Kündigung Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so ist gem. Artikel 54 des neuen Arbeitsrechts zunächst ein Versuch der gütlichen Einigung beim Ministerium für Humanressourcen und Emiratisierung (Ministry of Human Resources and Emiratisation) einzuleiten. Scheitert dieser Versuch, so wird die Streitigkeit an das zuständige Gericht verwiesen. Dieses hat sodann innerhalb von 3 Werktagen einen mündlichen Termin anzuberaumen, in welchem beiden Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Sie haben weitere Fragen zur Beendigung von Arbeitsverträgen in den Vereinigten Arabischen Emiraten? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Dubai, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de Tel. +971 - 4 - 443 3013, Mobil +49 - 177 - 524 1124


Stand der Bearbeitung: September 2022