Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Ägypten
CBBL Rechtsanwalt in Ägypten, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Kairo

Aktuelles zum ägyptischen Wirtschaftsrecht

Reform des Steuerrechts in Ägypten:
Auswirkungen auf die Besteuerung ausländischer Betriebsstätten

25.09.2023

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kairo, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de


Einführung

Am 15. Juni 2023 hat die ägyptische Regierung das Gesetz Nr. 30 aus 2023 („Änderungsgesetz“) im Amtsblatt veröffentlicht. Das Änderungsgesetz führt bedeutende Änderungen zu den Bestimmungen des ägyptischen Einkommensteuergesetzes Nr. 91 von 2005 (Steuerrecht von 2005) ein.

Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Bereiche der Unternehmensbesteuerung in Ägypten:

  • Unternehmenssteuer
  • Betriebsstätten (PE)
  • Finanzierung (Auslandskredite) und Abzugsbeschränkungen
  • Kapitalertragssteuer (CGT)
  • Dividendenquellensteuer (WHT)
  • Lohnsteuer

Nachfolgend gehen wir auf die neuen Regelungen zur Besteuerung von Betriebstätten ein, da diese Regeln besondere Relevanz für ausländische Unternehmen haben, die in Ägypten tätig sind.

1. Erweiterte Betriebsstätten-Definition nach ägyptischem Steuerrecht

Die Reform des Steuerrechts in Ägypten bringt insbesondere Änderungen bei den Regelungen für Betriebsstätten mit sich. Diese Anpassung zielt darauf ab, die Definition von Betriebsstätten nach ägyptischem Recht mit derjenigen der OECD (BEPS-Aktion 7) zu harmonisieren.

a. Feste Geschäftseinrichtung in Ägypten

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Erweiterung der Definition einer Betriebsstätte. Neu hinzugekommen ist der international anerkannte Schwellenzeitraum von 90 Tagen. Das bedeutet, eine "feste Geschäftseinrichtung" mit einhergehenden steuerrechtlichen Auswirkungen wird in Ägypten begründet, wenn Projekte wie eine Baustelle, Installation oder Montage oder eine andere damit verbundene Überwachungstätigkeit über 90 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums andauern.

Das Änderungsgesetz sieht auch vor, dass die Zeit, die eng verbundene Parteien in verschiedenen Zeiträumen für verbundene Tätigkeiten am selben Standort in Ägypten aufwenden (dies gilt auch für verbundene Aufsichts- oder Beratungstätigkeiten), zu der Gesamtzeit hinzugerechnet wird, in der das erste Projekt (des ersten Unternehmens der Gruppe, das die Tätigkeiten zur Erbringung der Dienstleistung aufgenommen hat) am Standort in Ägypten betrieben wird. Beträgt die so berechnete Gesamtzeit insgesamt mehr als 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zwölfmonatszeitraums, so reicht dies aus, um eine Betriebsstätte zu begründen.

Auch Aktivitäten, die mit der Erkundung oder Gewinnung natürlicher Ressourcen verbunden sind, fallen darunter.

b. Dienstleistungsbetriebstätte (Service PE) in Ägypten

Die Reform führt ebenfalls das Konzept der sogenannten „Dienstleistungsbetriebsstätte“ ein. Diese liegt nach ägyptischem Steuerrecht nunmehr vor, wenn ein ausländisches Unternehmen Dienstleistungen, einschließlich Planungs-, Überwachungs- oder Beratungstätigkeiten, für ein Projekt in Ägypten über einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums erbringt. Die Betriebsstätte wird aktiviert, wenn in Ägypten Dienstleistungen durch Mitarbeiter oder beauftragte Personen des ausländischen Unternehmens erbracht werden.

c. Unabhängiger Vertreter eines ausländischen Unternehmens in Ägypten

Eine Person kann nicht mehr als „unabhängiger Vertreter“ eines ausländischen Unternehmens betrachtet werden, wenn diese Person in Ägypten ausschließlich oder fast ausschließlich für ein ausländisches Unternehmen tätig ist. In diesem Fall wird durch die Beschäftigung des Vertreters eine Betriebsstätte in Ägypten begründet, die zu Steuerpflichten des ausländischen, nicht in Ägypten ansässigen Unternehmens, führt.

d. Ausnahmen von der Betriebsstätten-Regelung

Ausnahmen von der steuerrechtlich relevanten neuen Betriebsstätten-Regelung gelten für vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten, jedoch wurden Regelungen getroffen, um die Aufspaltung in kleinere Einheiten zu verhindern.

2. Sonstige Änderungen

Darüber hinaus umfasst die Reform steuerliche Neuerungen, etwa Steuerbefreiungen für Zinsen auf langfristige Darlehen und Anreize für Kapitalgewinne, insbesondere beim Ersthandel von Aktien an der ägyptischen Börse. Des Weiteren wurde eine Steueramnestie für vor dem 15. Juni 2023 realisierte Kapitalgewinne eingeführt.

3. Inkrafttreten der Steuerreform in Ägypten

Die Änderungen traten am 16. Juni 2023 in Kraft und konkrete Durchführungsverordnungen des Finanzministeriums werden in den nächsten Monaten erwartet.

Sie haben weitere Fragen zur Reform des Steuerrechts in Ägypten und wünschen Beratung zur Besteuerung von Betriebsstätten? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kairo, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44