Schiedsgerichtsbarkeit in Marokko
18 April 2023 - Dr. Christian Steiner
Internationale Schiedssprüche werden auch in Marokko vollstreckt. Zwischen Marokko und Kontinentaleuropa sollte man dabei nicht aufs common law ausweichen.
18 April 2023 - Dr. Christian Steiner
Internationale Schiedssprüche werden auch in Marokko vollstreckt. Zwischen Marokko und Kontinentaleuropa sollte man dabei nicht aufs common law ausweichen.
17 März 2022 - Dr. Christian Steiner
8 September 2021 - Dr. Christian Steiner
11 Mai 2021 - Dr. Christian Steiner
11 Mai 2021 - Dr. Christian Steiner
23 März 2021 - Dr. Christian Steiner
1. Was würden Sie aus der Sicht eines deutschen Investors als die wichtigste Besonderheit bei einem Immobilienerwerb in Marokko bezeichnen? Nicht alle Immobilien sind in öffentlichen Registern eingetragen. Das Eigentum vor allem an Immobilien in ländlichen Gebieten und in traditionellen Stadtteilen ergibt sich oftmals nur aus einer Sequenz privater Kaufurkunden. Daher ist der Nachweis von …
16 März 2021 - Dr. Christian Steiner
Internationale Schiedssprüche ab jetzt leichter im Irak zu vollstrecken Beitritt zum New Yorker Übereinkommen soll die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche im Irak erleichtern. Das Übereinkommen findet allerdings nur für Schiedssprüche Anwendung, die nach der Verkündung des Gesetzes ergangen sind. Auch der Irak verlangt für die Vollstreckung die Gegenseitigkeit: irakische Gerichte werden Schiedssprüche aus anderen Unterzeichnerstaaten nur …
Continue reading „Irak nun Mitglied des New Yorker Übereinkommens“
20 Februar 2021 - Dr. Christian Steiner
Die Bemühungen der Maghrebstaaten, um ausländische Investoren anzuziehen variieren stark. Insgesamt schneiden die Staaten jedoch im regionalen Durchschnitt und sogar im Vergleich zu den OECD-Staaten mit hohen Einkommen besser ab, als es die meisten wohl erwarten würden. Im Folgenden werden wichtige Bereiche für ausländische Investoren in den Blick genommen. Weiterlesen auf: https://www.cbbl-lawyers.de/rechtsnews-weltweit/artikel/rechtssicherheit-fuer-investitionen-der-maghreb-ist-besser-als-sein-ruf/
4 Februar 2019 - Dr. Christian Steiner
Der Geschäftsführer einer SARL in Marokko muss sich genauso streng an die Compliance-Vorschriften des marokkanischen Gesellschaftsrechts halten, wie es der Geschäftsführer einer GmbH nach deutschem Recht tun muss. Bei Verstößen haftet er zivilrechtlich, zum Teil aber auch strafrechtlich. Weiterlesen auf: https://www.cbbl-lawyers.de/marokko/geschaeftsfuehrerhaftung-in-marokko/