Vertriebsvereinbarungen in Marokko

20 July 2026 - Dr. Christian Steiner

Marokko wird für ausländische Unternehmen, die ihre geschäftliche Präsenz in Afrika ausbauen möchten, zu einem immer attraktiveren Standort. Für Unternehmen, die einen Einstieg in den marokkanischen Markt über einen lokalen Vertriebspartner in Betracht ziehen, ist das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ein entscheidender erster Schritt.

Das marokkanische Recht sieht kein spezielles Gesetz zur Regelung von Vertriebsvereinbarungen vor. Das bedeutet, dass die Vertragsparteien über weitreichende Vertragsfreiheit verfügen – es bedeutet aber auch, dass die Qualität der Vereinbarung selbst entscheidend ist. Wichtige Punkte wie Ausschließlichkeit, Kündigungsrechte, Wettbewerbsverbotsklauseln, Entschädigungen bei Kündigung und die Wahl des anwendbaren Rechts müssen im Vertrag sorgfältig geregelt werden, um spätere kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden.

Dieser Artikel bietet einen praktischen, Frage-für-Frage-Leitfaden zu den wichtigsten rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten bei der Ausarbeitung oder Aushandlung eines Vertriebsvertrags in Marokko – von wettbewerbsrechtlichen Auflagen über Devisenvorschriften bis hin zu branchenspezifischen Anforderungen.

Einen umfassenderen Überblick über Vertriebsverträge in Marokko finden Sie unter:

https://www.cbbl-lawyers.de/marokko/vertriebsvereinbarungen-in-marokko/

Dr. Christian Steiner

Rechtsanwalt (Berlin)
Abogado (Sevilla, Spanien)
Managing Partner Maghreb & West Africa

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