Immobilienerwerb in Marokko

23 März 2021 - Dr. Christian Steiner

1. Was würden Sie aus der Sicht eines deutschen Investors als die wichtigste Besonderheit bei einem Immobilienerwerb in Marokko bezeichnen? 

Nicht alle Immobilien sind in öffentlichen Registern eingetragen. Das Eigentum vor allem an Immobilien in ländlichen Gebieten und in traditionellen Stadtteilen ergibt sich oftmals nur aus einer Sequenz privater Kaufurkunden. Daher ist der Nachweis von Eigentum manchmal schwierig. Bei gewerblichen Immobilien lassen sich diese Risiken jedoch in der Regel vermeiden.

2. Wie ist das aktuelle Investitionsklima für gewerbliche Immobilienvorhaben in Marokko?

Marokko fördert Investitionen auch im Bereich gewerblicher Immobilien durch administrative und steuerliche Maßnahmen. Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Investors sind unerheblich.

3. Gibt es ggf. Erwerbsbeschränkungen für ausländische Investoren in Marokko?

Beim Erwerb von Immobilien – außer bei Agrarland – unterscheidet das marokkanische Recht nicht zwischen marokkanischen Staatsangehörigen und Ausländern. Der Erwerb von Eigentum ist in einer Reihe von Gesetzen geregelt, insbesondere dem Grundregistergesetz, dem Sachenrechtsgesetz, der Investitionscharta, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Steuergesetz, das jährlich angepasst wird. 

4. Welche wesentlichen rechtlichen Risiken sind in Marokko zu beachten?

Ausländische Investoren müssen innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Investition ihr Engagement in Marokko bei der marokkanischen Devisenbehörde anmelden, um später Kapital ausführen oder Dividenden im Ausland empfangen zu dürfen. 

5. Welche wesentlichen steuerlichen Risiken sind in Marokko zu beachten?

Im Rahmen von Investitionsabkommen über Beträge ab 200 Millionen Dirham werden Befreiungen von Zoll- und Mehrwertsteuern auf den Import von Betriebsmitteln und Werkzeug gewährt. Unternehmen, die in einer Export-Freihandelszone angesiedelt sind, werden anfangs von den Kosten der Unternehmensregistrierung sowie der Körperschaftssteuer (KSt), Mehrwertsteuer (20%) und Gewerbesteuer befreit und genießen dann (Jahre 6-20) eine reduzierte KSt. Der allgemeine KSt-Satz reicht je nach der Höhe der Nettogewinne von 10% bis 31%. Exportgewinne sind während der ersten fünf Jahre von der KSt befreit. Der Erwerb bebauter Grundstücke wird mit 4% besteuert, der unbebauter mit 6%; Grundbucheintrag zusätzlich 1,5%. Marokko unterhält zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen, auch mit Deutschland. 

6.         Finanzieren deutsche Banken gewerbliche Immobilienvorhaben in Marokko, ggfs. welche Art von Vorhaben (Bauträgermaßnahmen, Ankauf vollvermieteter Objekte, etc.)?

Investitionen in Marokko können auch durch ausländische Banken finanziert werden. Jedoch ist die Finanzierung durch deutsche Banken unwahrscheinlich. Typische Kreditsicherungen in Marokko sind die Grundhypothek, das Pfandrecht an Unternehmensanteilen sowie persönliche Sicherheiten.

Dr. Christian Steiner

Rechtsanwalt (Berlin)
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